Bitte prüfen Sie unbedingt vor dem Kauf, ob Sie wirklich an der Ziehung mit der Spielgemeinschaft teilnehmen wollen.
Ja. Die Teilnahme an unseren eigenen angebotenen Spielgemeinschaften kann unter bestimmten Voraussetzungen storniert werden.
Dafür muss uns Ihr Stornierungswunsch vor dem jeweiligen Annahmeschluss per E-Mail erreichen.
Wie kann ich meine Spielgemeinschaft stornieren?
Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer unserer eigenen Spielgemeinschaften stornieren möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Senden Sie uns vor dem Annahmeschluss der betreffenden Spielgemeinschaft eine E-Mail mit Ihrem Stornierungswunsch.
- Verwenden Sie dafür unbedingt die E-Mail-Adresse, die in Ihrem Spielkonto hinterlegt ist.
- Geben Sie an, welche Spielgemeinschaftsteilnahme Sie stornieren möchten.
Wenn uns Ihre Anfrage rechtzeitig und von der in Ihrem Spielkonto hinterlegten E-Mail-Adresse erreicht, kann die Stornierung vorgenommen werden.
Bis wann kann ich meine Spielgemeinschaft stornieren?
Eine Stornierung ist ausschließlich vor dem jeweiligen Annahmeschluss möglich.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Ihre E-Mail bei uns eingeht. Es reicht daher nicht aus, die E-Mail erst kurz nach dem Annahmeschluss zu versenden.
Nach dem Annahmeschluss ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Kann ich die Stornierung von einer anderen E-Mail-Adresse anfordern?
Nein. Aus Sicherheitsgründen muss die Stornierungsanfrage von der E-Mail-Adresse gesendet werden, die in Ihrem Spielkonto hinterlegt ist.
So können wir Ihre Anfrage dem richtigen Spielkonto zuordnen.
Gilt diese Regel auch für normale Lottoscheine?
Nein. Die Stornierungsmöglichkeit gilt ausschließlich für unsere eigenen angebotenen Spielgemeinschaften.
Reguläre Spielaufträge werden unmittelbar nach der Kaufbestätigung an die zuständige Landeslotteriegesellschaft vermittelt und können anschließend nicht mehr storniert oder geändert werden.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Kann ich meinen Spielauftrag stornieren oder ändern?“