Wir als lizensierter Spielauftragsvermittler, vermitteln Ihren Spielauftrag an die Landeslotteriegesellschaft Ihres Bundeslandes. Ihr Spielauftrag nimmt somit vollkommen gleichberechtigt an allen Sonderauslosungen des Bundeslandes oder bundesweiten Sonderauslosungen teil, sobald die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Sonderauslosung erfüllt wurden.
Es ist dabei unerheblich, ob es sich um einen Einzelauftrag, einen Dauerauftrag oder ein Spielgemeinschaftsanteil handelt. Sobald die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, nimmt der Spielauftrag an der Sonderauslosung teil.
Bei einem Gewinn werden Sie, wie gewohnt automatisch von uns per E-Mail über den Gewinn informiert. Sicherheitshalber sollten Sie prüfen, ob Sie unter den Persönlichen Daten in Ihrem Spielkonto Ihre Rufnummer für evtl. Rückfragen hinterlegt haben.
Für den Fall, dass Sie Ihre Spielquittungsnummer benötigen, um direkt auf der Website Ihrer Landeslotteriegesellschaft eine Gewinnprüfung vorzunehmen, wenden Sie sich an unseren freundlichen Kundenservice, der Ihnen die 16-stellige Nummer gerne mitteilt oder separat per E-Mail schickt. Es hilft ungemein, wenn Sie die Spielauftragsnummer und das Abgabedatum für die Kollegen bereithalten.
Für den Fall, dass Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie bitte telefonisch unseren freundlichen Kundenservice oder nutzen den direkten und schnellen Chat mit einem Mitarbeiter, der Ihnen auf dieser Seite angeboten wird.